Sie haben eine GmbH und wollen sich Gewinne ausschütten?
Im Normalfall zahlen Sie dann 25% Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Von 300.000 € Ausschüttung kommen also ca. 225.000 € bei Ihnen privat an.
Aber auch diesen Abzug von 75.000 € können Sie vermeiden.
Sie sagen Ihrem Steuerberater, dass Sie diese Ausschüttung mit dem Teileinkünfteverfahren vornehmen werden.
Das bedeutet: 40 % der Ausschüttung (120.000 €) sind steuerfrei, 60 % (180.000 €) werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
Wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben (positive oder negative), bringt Ihnen das nur wenig (siehe Grafik), aber immerhin 7.000 € gespart.