Ratgeber: IAB, PV- & Speicherinvestments
Erhalten Sie hier wertvolle Informationen und Neuigkeiten rund um den Strommarkt, Photovoltaik- und Speicherinvestments sowie den IAB.
200.000 € IAB gebildet – was passiert bei Nichtinvestition?
Hallo,
geht es Ihnen ähnlich wie mir?
Sie verdienen schon jahrelang viel Geld und zahlen regelmäßig auf Teile Ihres Einkommens über 40% an Steuern. Das muss nicht sein!
Bilden Sie einen oder mehrere Investitionsabzugsbeträge und holen sich hohe Steuererstattungen vom Finanzamt zurück. Ca. 84.000 € pro Jahr!
Was im schlimmsten Fall passieren kann, lesen Sie in diesem Newsletter:
Wenn Sie im Steuerjahr 2023 einen § 7g EStG-Investitionsabzugsbetrag (IAB) von 200.000 € gebildet haben und bis Ende 2026 keine Investition vorgenommen haben,
sieht die Berechnung der Forderung des Finanzamts wie folgt aus –
inklusive rechtlicher Grundlage und mit angegebenem Steuersatz von 42 %.
1. Rechtliche Grundlage
Nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG darf ein IAB gebildet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG ist der IAB rückwirkend aufzulösen (“hinzuzurechnen”), wenn die geplante Anschaffung oder Herstellung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgt.
Die Frist beträgt regulär drei Jahre nach dem Wirtschaftsjahr der Bildung. Für das Jahr 2023 gebildete IAB endet damit regulär am 31.12.2026.
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist der IAB dem Gewinn des Jahres der Bildung rückwirkend hinzuzurechnen.
Für Nachzahlungszinsen gilt § 233a AO: Der Zinssatz beträgt 0,15 % pro vollen Monat (also ca. 1,8 % pro Jahr) für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019.
2. Ihre Situation & Berechnung
Sie haben 200.000 € IAB im Jahr 2023 gebildet.
Geplanter Investitionszeitraum: Bis spätestens 31.12.2026 – und Sie haben bis dahin keine Investition vorgenommen.
Also muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden: Ihr Gewinn im Jahr 2023 wird um 200.000 € höher festgesetzt.
Ihr persönlicher Steuersatz betrage 42 %.
Damit ergibt sich eine zusätzliche Steuerbelastung von 200.000 € × 42 % = 84.000 €.
Diese Steuer wird nachträglich vom Finanzamt gefordert (Steuernachzahlung).
3. Zinsberechnung
Die Steuer „entstand“ mit dem Ablauf des Jahres 2023, also 31.12.2023.
Der Zinslauf beginnt nach der Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, d.h. ab 1. April 2025.
Angenommen, Ihr Steuerbescheid mit der Hinzurechnung wird am 31.12.2026 rechtskräftig festgesetzt (frei erfundenes Datum nur zur Illustration).
Der Zinslauf somit von 1.4.2025 bis 31.12.2026 → das sind 21 Monate (April 2025 bis Dezember 2026 inclusive).
Monatszins = 0,15 %. 21 Monate × 0,15 % = 3,15 %.
Zinsbetrag auf die Steuerforderung: 84.000 € × 3,15 % ≈ 2.646 €.
Gesamte Forderung: Steuer 84.000 € + Zinsen ≈ 86.646 €.
4. Ergebnis
Sie müssten also dem Finanzamt etwa 86.646 € zahlen (84.000 € Steuer + ca. 2.646 € Zinsen) unter den genannten Annahmen.
Durchschnittlicher Zinssatz: 1,04% per anno!!!
Eine Auflösung des IAB, falls Sie nicht investieren wollen, ist also überhaupt kein Problem.
5. Zusammenfassung:
· Bildung eines IAB über 200 T€ (42% Steuersatz), Erstattung von ca. 84.000 €
· Sie investieren und nehmen diese Erstattung als Eigenkapital – rufen Sie mich gerne an
· Sie investieren leider nicht, zahlen die 84.000 € zurück und minimale Zinsen zusätzlich
· Nutzen Sie die Möglichkeit eines oder mehrerer IAB`s, je nach Einkommen, auf jeden Fall
· Die sinnvolle Höhe des IAB bestimmen wir gerne im persönlichen Gespräch
Strommarktentwicklung 2025 und Perspektiven 2026
Liebe Investoren,
Die folgende E-Mail habe ich Ende 2025 und Anfang 2026 an meine Bestandskunden versendet.
Das Thema ist jedoch weiterhin aktuell und für Investoren von hoher Relevanz.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen diese Einschätzung ebenfalls zur Verfügung stellen:
In dieser E-Mail gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Entwicklung des Strommarktes im vergangenen Jahr und leite daraus die relevanten Chancen für Investoren im Jahr 2026 im Bereich der Speichertechnologien ab.
Volatilität ist kein temporäres Phänomen mehr, sondern wird zum strukturellen Merkmal des Marktes.
Damit war 2025 rückblickend ein sehr gutes Jahr für Batteriespeicher.
Noch entscheidender ist jedoch, dass sich dieses Marktumfeld 2026 weiter verstärken dürfte.
Strommarkt 2025 – ein kurzer Faktencheck
Die veröffentlichten Marktdaten für 2025 zeigen eine neue Dimension an Preisschwankungen:
- 573 Stunden mit negativen Strompreisen – ein neuer Rekord
- 162 Stunden mit Strompreisen über 200 €/MWh – rund 25 % mehr als im Vorjahr
- Eine extreme Preisspreizung von etwa –250 € bis +583 €/MWh
Der Strommarkt war damit gleichzeitig günstiger und teurer als je zuvor – abhängig vom Zeitpunkt.
Warum diese Entwicklung für Batteriespeicher entscheidend ist
Für Batteriespeicher ist nicht der Durchschnittspreis relevant,
sondern die Differenz zwischen sehr günstigen und sehr teuren Stunden.
2025 gab es zahlreiche Situationen, in denen Strom zu negativen Preisen verfügbar war,während wenige Stunden später sehr hohe Börsenpreise erzielt wurden.
Genau diese Spreizung bildet die Grundlage für Arbitrage.
Dezentrale Schwarmspeicher nutzen diese Preisunterschiede vollautomatisch:
- günstig laden
- teuer verkaufen
- 2 x täglich
Ausblick auf 2026
Die zentralen Treiber sprechen dafür, dass sich dieser Trend fortsetzt:
- Der Photovoltaik-Ausbau schreitet weiter voran
- Mittägliche Einspeisespitzen nehmen zu
- Negative Preise treten häufiger auf
- Gleichzeitig bleiben Abend- und Winterpreise strukturell hoch
Das führt nicht zu weniger, sondern zu mehr Volatilität.
Batteriespeicher entwickeln sich damit zunehmend von einer Ergänzung zu einem festen Bestandteil moderner Erzeugungs- und Vermarktungskonzepte.
Zum 01.04.2026 entfallen bestimmte Exportsubventionen...
Liebe Investoren,
Nach einer längeren Phase sinkender Marktpreise lässt sich derzeit eine klare Trendwende beobachten. China, als weltweit wichtigster Lieferant von PV-Modulen und Batteriespeichern, hat bislang maßgeblich zu den günstigen Preisen am Markt beigetragen. Seit dem 01.04.2026 entfallen bestimmte Exportsubventionen. In Kombination mit steigenden Rohstoff- und Produktionskosten dürfte sich dies in den kommenden Monaten auch auf das Preisniveau am deutschen Markt auswirken.
Die aktuell sehr hervorragende Konstellation – Ihre Anlage sogar günstiger als noch vor drei bis vier Jahren zu erwerben, während die Stromnachfrage in den kommenden Jahren kontinuierlich steigt – wird perspektivisch so nicht dauerhaft bestehen bleiben.
Es ist mir wichtig, an dieser Stelle keine Hektik zu erzeugen, denn Investmententscheidungen sollten nie unter Zeitdruck getroffen werden.
Und gerade im Bereich der PV-Freiflächenanlagen kommen Preisänderungen aufgrund der langfristigen Projektierung und Kalkulation erfahrungsgemäß zeitverzögert an.
Dennoch gilt für Investoren mit Weitblick:
Wenn Sie planen, innerhalb der nächsten Monate in eine PV-Anlage zu investieren, ist jetzt der strategisch richtige Zeitpunkt für eine Konkretisierung.
Konditionssicherung:
Sichern Sie sich das aktuelle Preisniveau, bevor die Kostensteigerungen der Hersteller vollumfänglich im Markt durchschlagen.
Planungssicherheit:
Eine frühzeitige Strukturierung schützt Ihre Renditeerwartung vor
unvorhersehbaren Marktschwankungen.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihr Vorhaben unter den aktuellen Vorzeichen optimal aufstellen können.
Wenn Sie Fragen zur aktuellen Marktlage haben oder Ihre spezifische Situation kurz mit mir
besprechen wollen, antworten Sie einfach auf diese Mail oder rufen Sie mich direkt an.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!
Negative Strompreise: Braucht jede PV-Anlage heute einen Speicher?
Liebe Investoren,
diese Frage höre ich in letzter Zeit zunehmend – und sie ist absolut berechtigt:
Negative Strompreise, unrentable Mittagsstunden und vereinzelte Abschaltungen von Anlagen sorgen verständlicherweise für Unsicherheit.
In fast jedem Gespräch fällt aktuell der Satz:
„Macht Photovoltaik heute nicht nur noch in Kombination mit einem Batteriespeicher Sinn?“
Ich kann diesen Gedanken gut nachvollziehen.
Es ist unbestritten: Ein Stromspeicher kann negative Preise abfedern.
Speicher in Kombination mit einer PV-Anlage können einen echten Mehrwert bieten.
Auch Schwarmspeicher, mit denen man direkt von der steigenden Volatilität profitiert, sind – richtig umgesetzt – ein hervorragendes Investment.
ABER: Was dabei häufig übersehen wird...
Speicher sind nicht zwangsläufig die wirtschaftlich effizienteste Möglichkeit, um auf negative Preise zu reagieren.
Denn Speicher erfordern zunächst einmal hohes zusätzliches Kapital.
Am Ende ist nicht der Speicher der entscheidende Hebel für die Rendite – sondern die Vermarktung.
Um es auf den Punkt zu bringen:
Eine Hybridanlage mit teurem Speicher, aber schwacher Vermarktungsstrategie, kann am Ende wesentlich weniger rentabel sein als eine reine PV-Anlage ohne Speicher, bei der der Strom intelligent und professionell vermarktet wird.
Aus meiner Sicht rechnet sich eine PV-Freiflächenanlage heute dann besonders gut, wenn sich jemand aktiv, strategisch und professionell um die Stromvermarktung kümmert.
Eine reine Vermarktung über die Strombörse Leipzig greift heute zu kurz.
Genau hier unterscheiden sich Projekte mittlerweile erheblich voneinander.
Deshalb stelle ich mir bei jedem neuen Projekt als erstes die Frage:
„Wie und an wen wird der Strom verkauft?“
Doch wie funktioniert das in der Praxis?
Anstatt unseren Strom (gar zu Negativpreisen) an der Börse zu „verschenken“, lösen wir uns von der Abhängigkeit des Spotmarktes.
Ein zentraler Baustein des Konzepts ist ein eigener, lizenzierter Stromversorger.
Über einen lizenzierten Stromversorger liefern wir die Energie direkt an Endverbraucher oder Unternehmen – und das zu fest kalkulierten Tarifen.
Durch die Bündelung verschiedener Erzeuger und ein intelligentes Bilanzkreismanagement wird der Strom genau dort verbraucht, wo er gebraucht wird.
Er muss nicht in teuren Batterien zwischengespeichert werden.
Das Konzept in einem Satz:
Es wird quasi teure Hardware (Speicher) durch intelligente Software und Direktverträge ersetzt.
Die Wirtschaftlichkeit der Anlage hängt somit nicht mehr an der volatilen Mittagsspitze der Börse, sondern an der stabilen Zahlungsbereitschaft echter Stromkunden.
Dieser Ansatz ermöglicht in vielen Fällen einen vergleichbaren Ausgleichseffekt wie ein Speicher – bei einem deutlich geringeren Kapitaleinsatz.
Regulatorische Entwicklungen für Speicher-Investments
Liebe Investoren,
aktuell sorgt eine regulatorische Diskussion im Energiemarkt für Gesprächsstoff.
Im Fokus steht die sogenannte AgNes-Reform und die künftige Ausgestaltung der Netzentgelte.
Die entscheidende Einordnung vorweg:
Die Anlageklasse der Batteriespeicher steht auf einem extrem soliden Fundament und wird politisch zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt.
Worum geht es also bei dieser Reform?
Speicher nehmen Strom auf und speisen ihn wieder ein. Ohne eine Sonderregelung würden dafür doppelte Netzentgelte anfallen.
Für Anlagen, die bis August 2029 ans Netz gehen, gilt eine Befreiung (zuletzt bestätigt im Dezember 2025). Diskutiert wird nun die Systematik für die Zeit danach.
Das ist in Phasen regulatorischer Anpassungen nicht ungewöhnlich.
Wichtig ist jedoch die strategische Einordnung:
1. Es steht zu keinem Zeitpunkt die grundsätzliche Rolle von Speichern zur Diskussion.
Im Gegenteil:
2. Speicher sind systemrelevant: Sie sind der zentrale Baustein für Netzstabilität und Versorgungssicherheit.
3. Der Ausbau ist politisch gewollt:
Die Bundesnetzagentur plant fest mit einem massiven Zuwachs an Großspeicherleistung bis 2037.
4. Speicher senken Systemkosten:
Sie dämpfen die Großhandelspreise, reduzieren teure Redispatch-Maßnahmen und verringern den Bedarf an neuen Gaskraftwerken.
5. Und der entscheidende Punkt ist:
Dieser Ausbau wird aktuell fast ausschließlich privat finanziert.
Was würde passieren, wenn der Vertrauensschutz für Investoren kippt?
Würde die Politik die Rentabilität von Speichern durch doppelte Netzentgelte gefährden, würde das private Kapital unweigerlich ins Ausland abwandern und der privat finanzierte Ausbau käme zum Erliegen.
Die Folge?
Der Staat müsste massiv mit Subventionen einspringen – also auf Kosten der Steuerzahler und Netznutzer.
Das widerspricht dem gesamten energiepolitischen Ansatz und liegt absolut nicht im Interesse der Bundesregierung.
Mein Fazit:
Vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit und der Milliarden an privatem Kapital, die aktuell den Netzausbau stützen, ist es hochgradig plausibel, dass zeitnah eine tragfähige Lösung gefunden wird.
Ja, es gibt aktuell eine regulatorische Detaildiskussion.
Aber es gibt keine strukturelle Infragestellung der Anlageklasse der Batteriespeicher. Speicher bleiben politisch gewollt, infrastrukturell unverzichtbar und wirtschaftlich hochattraktiv.
„Der IAB ist doch nur eine Steuerverschiebung“?
Liebe Kunden, liebe Interessenten,
haben Sie von Ihrem Steuerberater auch schon einmal den Satz gehört: „Der IAB ist doch nur eine Steuerverschiebung“?
Damit hat Ihr Steuerberater recht und gleichzeitig auch nicht.
Was es damit wirklich auf sich hat und warum er diese Antwort gibt, erkläre ich Ihnen hier kurz.
Warum er recht hat
Jede Investition lässt sich steuerlich nur einmal abschreiben. Was Sie über den IAB heute geltend machen, fehlt Ihnen später bei den Abschreibungen. Über die gesamte Laufzeit betrachtet verschiebt sich die Steuer also tatsächlich.
Warum das trotzdem zu kurz greift
Stellen Sie sich vor, Ihre Oma sagt: „Ich schenke dir 100.000 €. Du kannst sie heute haben oder in zehn Jahren.“ Jeder würde das Geld heute nehmen, denn Geld, das man heute hat, ist mehr wert als Geld, das man in zehn Jahren bekommt.
Genau so funktioniert der IAB: Die Steuerentlastung kommt jetzt und nicht irgendwann. Zusammen mit der Sonderabschreibung nach dem Kauf kommt dabei so viel zusammen, dass sich damit der komplette Eigenkapitalanteil der Anlage stemmen lässt, ganz ohne eigenes Geld. Sie investieren also mit dem Geld vom Finanzamt in eine Anlage, die selbst Erträge abwirft.
Das wäre so nicht möglich, wenn sich der Steuervorteil über Jahrzehnte verteilt, wie beispielsweise bei den meisten Immobilien.
Warum Ihr Steuerberater diese Antwort gibt
Das ist kein Vorwurf. Die Aufgabe eines Steuerberaters ist in erster Linie, dass Sie Ihre Steuern korrekt und sauber zahlen, und nicht, Ihre Steuerlast aktiv zu gestalten. Dazu kommt, dass eine IAB-Gestaltung für die Kanzlei meist zusätzlichen Aufwand bedeutet, die der Kanzlei wenig bringt.
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